
Vereinsorgane sind die Personen oder Gremien, die im Verein Entscheidungen treffen und handeln, da ein Verein als juristische Person nicht selbstständig agieren kann. Die wichtigsten und gesetzlich vorgeschriebenen Organe sind die Mitgliederversammlung als oberstes beschlussfassendes Organ und der Vorstand als gesetzlicher Vertreter. Zusätzlich kann der Verein weitere, fakultative Organe wie einen Beirat oder Aufsichtsrat durch seine Satzung einsetzen.